der Energieland GmbH · Holsten-Mündruper-Straße 46 · 49086 Osnabrück · Stand: Juni 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Energieland GmbH (nachfolgend „Energieland") und ihren Kunden über die Planung, Beratung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung sowie Reparatur von Anlagen und Komponenten der Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Energietechnik.
1.2 Das Leistungsspektrum der Energieland GmbH umfasst insbesondere:
einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Lieferungen, Nebenleistungen und Beratungsleistungen.
1.3 Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen oder Rücktrittserklärungen) bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
2.1 Angebote der Energieland GmbH sind freibleibend und — sofern nicht ausdrücklich anders angegeben — 14 Kalendertage gültig.
2.2 Der Vertrag kommt durch
zustande.
2.3 Technische Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Heizlastberechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen, Visualisierungen, Produktabbildungen und sonstige Unterlagen dienen ausschließlich der Erläuterung des Angebots und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.4 Technische Änderungen sowie der Einsatz technisch und qualitativ gleichwertiger Produkte bleiben vorbehalten, wenn diese
erforderlich werden und hierdurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Funktion entsteht.
2.5 An sämtlichen Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen, Planungen, Hydraulikschemen, Heizlastberechnungen, Auslegungen, Leistungsverzeichnissen sowie sonstigen Unterlagen behält sich die Energieland GmbH sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch für andere Bauvorhaben verwendet werden.
3.1 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich
3.2 Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht Vertragsbestandteil:
3.4 Die Energieland GmbH ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer oder Fachunternehmen mit der Ausführung einzelner Leistungen zu beauftragen.
4.1 Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise.
4.2 Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt und im Angebot ausgewiesen ist.
4.3 Bei Werkleistungen ist die Energieland GmbH berechtigt, entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Energieland GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.6 Pauschalangebote beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen gelten insbesondere dann als Zusatzleistungen, wenn sie
4.7 Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt und gesondert vergütet.
4.8 Soweit keine gesonderten Preise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach den zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preis- und Verrechnungssätzen der Energieland GmbH. Die jeweils gültige Preis- und Verrechnungsliste kann dem Kunden auf Wunsch vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.
5.1 Der Kunde hat sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und ohne unnötige Unterbrechungen durchgeführt werden können.
5.2 Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von
5.3 Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Pläne, Leitungsverläufe und sonstigen technischen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
5.4 Erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter beschafft der Kunde auf eigene Kosten, sofern deren Einholung nicht ausdrücklich von der Energieland GmbH übernommen wurde.
5.5 Baustrom und Bauwasser sind für die Dauer der Arbeiten unentgeltlich bereitzustellen.
5.6 Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht durchgeführt werden, können hierdurch entstehende notwendige Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Personal-, Geräte- oder Lagerkosten, gesondert berechnet werden.
6.1 Die Energieland GmbH ist berechtigt, die Ausführung der Leistungen entsprechend dem Baufortschritt sowie unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und witterungsbedingter Erfordernisse zu koordinieren.
6.2 Kann ein vereinbarter Montagetermin aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht durchgeführt werden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
6.3 Dies gilt insbesondere bei
6.4 Hierdurch entstehende notwendige Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Anfahrten, Personal-, Geräte-, Hebebühnen-, Lager- oder Wartezeiten, können nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.
6.5 Werden für die Durchführung der Arbeiten Krane, Hebebühnen, Gerüste oder vergleichbare Hilfsmittel benötigt, gehören diese nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7.1 Liefer- und Ausführungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
7.2 Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, soweit deren Einhaltung durch Umstände verzögert wird, welche die Energieland GmbH nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere
7.3 Für Verzögerungen, die durch Behörden, Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen oder sonstige Dritte verursacht werden, übernimmt die Energieland GmbH keine Haftung, soweit diese nicht von ihr zu vertreten sind.
7.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8.1 Sämtliche gelieferten Waren, Anlagen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Energieland GmbH.
8.2 Werden Materialien oder Anlagen vor der Montage auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden an dessen Grundstück oder Baustelle geliefert, übernimmt der Kunde bis zur vollständigen Montage die ordnungsgemäße Verwahrung.
8.3 Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände insbesondere vor
zu schützen.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferten Materialien sorgfältig zu lagern und gegen übliche Risiken angemessen zu sichern.
8.5 Werden die gelieferten Materialien während dieser Verwahrung beschädigt, zerstört oder entwendet und beruht dies auf einer Verletzung der Obhutspflichten des Kunden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten im gesetzlichen Rahmen.
8.6 Pfändungen, Zugriffe Dritter oder sonstige Beeinträchtigungen des Eigentums der Energieland GmbH sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.7 Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die gelieferten Waren weder verpfändet noch sicherungsübereignet oder ohne Zustimmung der Energieland GmbH an Dritte weitergegeben werden.
9.1 Bei Arbeiten in Bestandsgebäuden können verdeckte Mängel oder bislang nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten auftreten.
9.2 Hierzu gehören insbesondere
9.3 Werden solche Umstände festgestellt, informiert die Energieland GmbH den Kunden unverzüglich.
9.4 Erforderliche Zusatzleistungen werden erst nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt und gesondert vergütet.
9.5 Hierdurch bedingte Terminverschiebungen oder Bauzeitverlängerungen stellen keinen Leistungsverzug der Energieland GmbH dar.
10.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
10.2 Über die Abnahme kann ein schriftliches oder elektronisches Abnahmeprotokoll erstellt werden.
10.3 Unwesentliche Mängel oder Restarbeiten, welche die Gebrauchstauglichkeit oder Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
10.4 Nutzt der Kunde die fertiggestellte Anlage bereits bestimmungsgemäß oder verweigert er die Abnahme trotz Aufforderung ohne berechtigten Grund, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
10.5 Mit der Abnahme geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder Zerstörung der Werkleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.
11.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
11.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel nach deren Feststellung unverzüglich anzuzeigen und der Energieland GmbH Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
11.3 Eigenmächtige Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen durch den Kunden oder durch nicht von der Energieland GmbH beauftragte Dritte können Gewährleistungsrechte ausschließen, soweit der geltend gemachte Mangel hierauf beruht.
11.4 Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die insbesondere verursacht wurden durch
soweit die Energieland GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat.
11.5 Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
12.1 Wartungs-, Reparatur- und Kundendienstleistungen außerhalb gesetzlicher Gewährleistungsansprüche sind kostenpflichtig.
12.2 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeit-, Material- und Fahrtaufwand oder nach den hierfür vereinbarten Preisen.
12.3 Soweit keine gesonderten Preise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach der jeweils gültigen Preis- und Verrechnungsliste der Energieland GmbH.
12.4 Technische Anlagen sind entsprechend den Herstellerangaben regelmäßig warten zu lassen.
12.5 Unterbleibt eine erforderliche Wartung und beruht ein Schaden hierauf, können gesetzliche Gewährleistungsrechte insoweit eingeschränkt sein, soweit der Schaden auf die unterlassene Wartung zurückzuführen ist.
12.6 Bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten dürfen technisch gleichwertige Ersatzteile verwendet werden, sofern hierdurch Funktion, Sicherheit und Qualität der Anlage nicht beeinträchtigt werden.
13.1 Allgemeines
Die Energieland GmbH plant, liefert, installiert und wartet technische Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie entsprechend den Herstellervorgaben und den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Wärmepumpen und Heizungsanlagen
Die Leistungsfähigkeit, Effizienz und der Energieverbrauch von Heizungsanlagen und Wärmepumpen hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:
Berechnungen zu Energieverbrauch, Einsparungen oder Betriebskosten stellen Prognosen dar und begründen keine Garantie bestimmter Werte.
13.3 Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wallboxen
Ertragsberechnungen und Wirtschaftlichkeitsprognosen beruhen auf anerkannten Berechnungsverfahren und Erfahrungswerten. Tatsächliche Erträge können insbesondere durch
abweichen. Eine Garantie für bestimmte Stromerträge, Eigenverbrauchsquoten, Einsparungen oder Amortisationszeiten besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
13.4 Fördermittel
Unterstützt die Energieland GmbH den Kunden bei Förderanträgen oder stellt hierfür Unterlagen bereit, erfolgt dies nach bestem Wissen. Eine Gewähr oder Haftung für
wird nicht übernommen.
13.5 Netzbetreiber, Behörden und Schornsteinfeger
Soweit erforderlich, unterstützt die Energieland GmbH den Kunden bei Anmeldungen gegenüber Netzbetreibern oder Behörden, sofern dies vereinbart wurde. Für Bearbeitungszeiten, Freigaben, Genehmigungen oder Entscheidungen von Netzbetreibern, Energieversorgern, Messstellenbetreibern, Schornsteinfegern oder Behörden übernimmt die Energieland GmbH keine Haftung, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.
13.6 Software, Apps und Cloud-Dienste
Viele technische Anlagen verfügen über digitale Steuerungen, Apps oder Cloud-Dienste. Für deren Funktionsumfang gelten die jeweiligen Bedingungen des Herstellers. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste durch Hersteller oder Drittanbieter begründen keine Ansprüche gegenüber der Energieland GmbH. Der Kunde ist für eine funktionierende Internetverbindung sowie erforderliche Zugangsdaten verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
14.1 Die Energieland GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Energieland GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14.4 Soweit keine ausdrückliche schriftliche Garantie übernommen wurde, haftet die Energieland GmbH insbesondere nicht für
15.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
15.2 Zur Dokumentation des Baufortschritts, zur Qualitätssicherung sowie zur Nachweisführung ist die Energieland GmbH berechtigt, Fotos der Baustelle sowie der ausgeführten Arbeiten anzufertigen.
15.3 Eine Veröffentlichung von Fotos, Videos oder Referenzprojekten erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
16.1 An sämtlichen Angeboten, Zeichnungen, Planungen, Hydraulikschemen, Heizlastberechnungen, Leistungsverzeichnissen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Energieland GmbH sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
16.2 Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch für andere Bauvorhaben verwendet werden.
16.3 Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind sämtliche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder — soweit digital übermittelt — zu löschen.
17.1 Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Wartungsprotokolle, Terminbestätigungen und sonstige vertragsbezogene Unterlagen können in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden, soweit keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.
17.2 Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
18.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
18.4 An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
18.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.